Archiv - BGL Betreuungsgesellschaft für landwirtschaftliches Bauwesen mbH

Direkt zum Seiteninhalt

Archiv

Archiv
Archiv
26.07.2018

Die Firma Verbeek sucht im Nordwesten (Niedersachsen, Nordhessen, Nord-NRW) Junghennen-Aufzüchter oder auch Betriebe, die Elterntiere halten können.

Der Betrieb muss den Vorgaben der Naturland Fachberatung Landwirtschaft entsprechen, d. h. als Ganzes umgestellt werden und nicht mehr andere konventionelle Bereiche verantworten.
Die Haltung erfolgt im Lohn, d. h. Anweisungen müssen befolgt werden, Tiere, Futter und Tierarzt werden von Verbeek finanziert.


Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Bauvorhaben oder Umbaumaßnahmen.


Objektbegehung Borsdorfer Eierschachtel

Am 30. Mai 2018 fand die förmliche Objektbegehung mit Inaugenscheinnahme der Investitionsmaßnahme von Daniel Goldhammer an, der mittlerweile seinen dritten Geflügelstall in Betrieb genommen hat.

Tretmistställe in der Bullenmast

Stallbesichtigung am Mittwoch den 07.12.2016

Am Mittwoch den 07.12.2016 veranstaltete die BGL eine Besichtigungstour zu Thema „Tretmistställe in der Bullenmast“.
Insgesamt nahmen 10 interessierte Landwirte teil.

Die Reise führte uns in den Bereich Herford, Minden, Osnabrück. Es wurden vier Bullenmastbetriebe besichtigt.
Um hier ein möglichst breites Spektrum abzudecken, hatten die Betriebe verschiedene Tretmistaufstallungsformen.  

Förderung über das Agrarinvestitionsförderprogramm

Ab dem 1. Juli 2016 können in Hessen über das  Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) neue Maschinen und Geräte zur  Ausbringung von Wirtschaftsdüngern bzw. zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln  gefördert werden, wenn sie zu einer deutlichen Minderung von Emissionen oder  Umweltbelastungen beitragen.

Diese Förderung ist befristet bis zum 31. Dezember 2019.  Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und  Verbraucherschutz.

Für nähere Informationen bzw. eine betriebsindividuelle  Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der BGL gerne zur Verfügung.

Tilgungsaussetzung bei Rentenbankdarlehen möglich

Viele landwirtschaftliche Betriebe befinden sich aufgrund der aktuellen Preissituation in einer Liquiditätskrise. Um die Liquidität der Betriebe zu sichern, stellen Tilgungsaussetzungen der Kredite der Rentenbank ein geeignetes Mittel dar.
Sollten Sie eine Finanzierung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank abgeschlossen haben und sich durch die aktuelle Preismisere  in einem Liquiditätsengpass befinden, können Sie über Ihre Hausbank eine Tilgungsaussetzung beantragen.

Der Inhalt kann kurz gefasst sein und muss nur folgende Angaben enthalten:
  • Warum Sie eine Tilgungsaussetzung benötigen (z. B. Preisrückgang beim Milchgeld),
  • den ersten Zeitpunkt der Tilgungsaussetzung, z. B. 30.09.2016,
  • wann die Tilgung wieder beginnen soll, z. B. 30.09.2017,
  • ob Sie eine Laufzeitverlängerung möchten oder ob die Tilgungsraten später nach oben angepasst werden sollen.

Ein Schreiben mit diesen Angaben kann direkt von der Hausbank an die Rentenbank per Fax übermittelt werden (Fax-Nr. 069/2107-6459). Das Fax sollte mindestens eine Woche vor Tilgungsaussetzung der Rentenbank vorliegen.
Wenn Sie weiteren Informationsbedarf zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Bernd Vaupel, Telefon: 05681/7706-61. Er steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.

Bienenhaltung ist förderfähig nach AFP

Bei Bienenstöcken handelt es sich um sogenannte "Stallersatzeinrichtungen", die unter Berücksichtigung ihrer Nutzungsdauer grundsätzlich wie Stallbauten behandelt und nach Basisförderung (Fördersatz 20 % der Netto-Anschaffungskosten) gefördert werden können. Ausgeschlossen ist jedoch auch hier die Förderung von  lebendem Inventar (Bienen).

Als Voraussetzung für eine Förderung muss die Mindestgröße nach § 1 Abs. 2 ALG von 100 Bienenvölkern erreicht werden.  Außderdem müssen alle weiteren Vorgaben der Richtlinie ebenfalls eingehalten werden.

Für weitere Informationen und eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind gern behilflich bei der Durchführung Ihres Förderverfahrens.

Neue Förderperiode in der Agrarinvestitionsförderung ab 01.01.2014

Bauliche Anforderungen an Stallbauten siehe Bereich Förderrichtlinie

Historisches Zinstief nutzen


Das Zinsniveau ist so niedrig wie noch nie. Nutzen Sie diese Situation zu Ihren Gunsten und verlängern Sie Ihre Darlehen rechtzeitig. Hierzu haben wir Ihnen die aktuelle Konditionsübersicht der Landwirtschaftlichen Rentenbank als Verlinkung beigefügt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung des Bankgesprächs für die Verhandlungen über den neuen Darlehenszinssatz. Nach unserer Erfahrung geben die Banken in aller Regel nicht die derzeit sehr günstigen Konditionen weiter. Aus diesem Grund sollte man ohne Zeitdruck über die Verlängerung des Darlehenszinssatzes verhandeln und evtl. auch eine weitere Bank zur Angebotsabgabe auffordern. Weitere Informationen zu den Rentenbankprogrammen und der KfW bei Investitionen in Biogas oder Photovoltaikanlagen halten wir für Sie bereit, ebenso aktuell übliche Forwardaufschläge für Zinsausläufe in den nächsten 24 Monaten.
www.rentenbank.de
www.kfw.de

Legehennenhaltung - eine echte Alternative für Hessen, bei einem bundesdeutschen Versorgungsgrad von nur ca. 75 % ???


Nähere Informationen, auch zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen erhalten Sie bei Herrn Bernd Vaupel unter der Telefonnummer
0 56 81 / 77 06-61.


Besuchen Sie zu diesem Thema unsere Bildergalerie...


Zurück zum Seiteninhalt