BGL Betreuungsgesellschaft für landwirtschaftliches Bauwesen mbH

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Landwirtschaftliches Bauen mit Förderung

Unsere Leistungen für die Landwirte:      


Landwirtschaftliches Bauen mit Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)


Betreuung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes, d.h.

  • Vorbereitung und Grundlagenermittlung

  • Betriebskonzeption mit Raum und Funktionsprogramm

  • Förderantragsbearbeitung und Koordination mit Behörden,insbesondere Unterstützung des Antragstellers bei Behörden und Kreditinstituten

  • Koordination der behördlichen Termine; Formulierung von Entscheidungshilfen

  • Erarbeitung und Vorlage des Förderantrages

  • Vertretung des Vorhabens bei den Bewilligungsbehörden

  • Durchführung des Verfahrens

  • Aufstellung und Vorlage des Verwendungsnachweises für einen ordnungsgemäßen Verfahrensabschluss


Bei der großen Investitionsförderung (ab 100.000 €) ist die Mitwirkung eines Betreuers Pflicht. Die Kosten für die Betreuung sind förderfähig.

Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ)
Antragstellung ab 11. Januar möglich.

BGL-Baubetreuung informiert zur 75 % Förderung

Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) Hessen
-Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)-

Für nichtproduktive Investitionen nach Nummer 2.1 in Verbindung mit Anlage 5, Teil B Nr. 1.1 und Nr. 3.1, kann ein Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Teilinvestitionen gewährt werden.

Emissionsminderung in Stallbauten:

1.1: Abluftreinigungsanlagen (bis zum 31. Dezember 2022 Umsetzung als nichtproduktive Investition nach Nr. 5.2.1 f)

3.1: Nachrüstung von Abdeckungen für die in Betrieb befindliche Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger (bis zum 31. Dezember 2022 Umsetzung als nichtproduktive Investition nach Nr. 5.2.1 f)

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Nutztierhaltung und eventuelle Umbauplanungen

Die Nutztierhaltung in Deutschland soll hin zu noch mehr Tierwohl umgebaut werden. Hierzu hat die Borchert-Kommission, zahlreiche Empfehlungen abgeben. Die Betriebe, die künftig weiter Nutztierhaltung betreiben wollen, sollten die Planungen für einen möglichen Umbau ihrer Stallanlagen vorantreiben, da die Umbaugenehmigungen in der Regel von der Planung bis zur Baugenehmigung mehr als ein Jahr dauern werden. Die Grundlagen für eine Umbauplanung sollten die Ökoanforderungen für die jeweilige Tierart sein. Damit kann man aus unserer Sicht keinen Fehler machen.

Hinzu kommt, dass es noch die Gebührenbefreiung nach dem Reichssiedlungsgesetz gibt. Dies führt dazu, das keine Gebühren vom Bauamt für die Umbaugenehmigung anfallen. Die Baugenehmigung ist im Baurecht 3 Jahre gültig und kann auf Antrag nochmals um 2 Jahre verlängert werden. Wenn ein Bundesprogramm mit einem Umbauzuschuss von bis zu 80 % kommen wird, von dem wir auch ausgehen, erfolgen Bewilligungen für den Umbau voraussichtlich nur mit Vorlage einer Baugenehmigung. Diesen Umstand sollten alle Betriebe berücksichtigen, die voraussichtlich weiter Nutztierhaltung betreiben wollen.

Fazit: Wer zu erst mit vollständigen bewilligungsreifen Antragsunterlagen kommt, bekommt voraussichtlich auch zu erst einen Bewilligungsbescheid. Zu beachten dabei sind auch die Erfahrungen aus dem jetzige Bundesprogramm "Investition Landwirtschaft".

Selbst wenn man aus der Nutztierhaltung auf Sicht aussteigen möchte, sollte man auch überlegen sich eine entsprechende Umbaugenehmigung für mehr Tierwohl zu besorgen. Das kann dazu führen, dass sich der Wert der Stallanlage bei einem möglichen Verkauf erhöht.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bernd Vaupel und Ralf Körber

Wussten Sie schon...?

Bienenhaltung ist förderfähig nach AFP.

Informationen hierzu finden Sie hier...


Zuschuss auf förderfähiges Investitionsvolumen bei Gebäuden und Gebäudeeinrichtungen:

  • 40 % Zuschuss für besonders artgerechte Tierhaltung - Premiumförderung -

  • 30 % Zuschuss für Investitionen im Bereich Milchviehhaltung/Aufzuchtrinder

  • 20 % Zuschuss für Standardvorhaben - Basisförderung -  

  • 20 % Zuschuss für das Erschließen des Grundstücks bei Verlegung bzw. wesentlicher Betriebsteile in den Außenbereich

  • 10 % Zuschuss bei Voraussetzungen zum Junglandwirt max. 20.000,00 €, max. bis 40 Lebensjahr bei Antragstellung


Achtung: Um einen Junglandwirtezuschuss zu erhalten, muss die Investition während eines Zeitraums von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung (Betriebszugehörigkeit z. B. in einer GbR) erfolgt sein.


Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, wie z. B. Hofladen, Direktvermarktung, Gastronomiebereich, Eis auf dem Bauernhof usw. mit 25 % Zuschuss auf das förderfähige Investitionsvolumen.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000,00 € netto.  Die maximale Fördersumme beträgt 200.000,00 € für einen Dreijahreszeitraum.  

Wir bieten Ihnen auch einen Finanzcheck an, um Ihre Betriebsfinanzierung zu optimieren. Die Zinsen für Investitionen, aber auch für bestehende Finanzierungen, die in den nächsten Monaten auslaufen, sind so niedrig wie nie zuvor.

Achten Sie bitte bei den Bankgesprächen darauf, dass Ihnen die Bank diese Zinssätze auch weitergibt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung von solchen Gesprächen. Hierzu halten wir auch kostenloses Informationsmaterial bereit.


Vorbereitung von Bankgesprächen zur Betriebsfinanzierung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihres Bankgesprächs für die Verhandlungen über den neuen Darlehenszinssatz. Nach unserer Erfahrung geben die Banken nicht immer die aktuellen Konditionen weiter. Aus diesem Grund sollte man ohne Zeitdruck über die Verlängerung des Darlehenszinssatzes verhandeln und evtl. auch eine weitere Bank zur Angebotsabgabe auffordern. Weitere Informationen zu den Rentenbankprogrammen und der KfW bei Investitionen in Biogas oder Photovoltaikanlagen halten wir für Sie bereit, ebenso aktuell übliche Forwardaufschläge für Zinsausläufe in den nächsten 24 Monaten.
Weitere Informationen finden Sie unter    www.rentenbank.de    www.kfw.de

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